Navigation und Service

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung von Projekten im Wissenschaftsjahr 2024 – Freiheit, Bundesanzeiger vom 04.07.2023

Vom 27.06.2023

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) richtet gemeinsam mit Partnern aus Wissenschafts-, Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie Akteuren1 aus Politik, Zivilgesellschaft und Medien seit dem Jahr 2000 die Wissenschaftsjahre aus. Durch die Förderung von wirkungsorientierten, experimentellen und dialogischen Formaten zielen die Wissenschaftsjahre darauf ab, bestmögliche Bedingungen für den Austausch zwischen Forschung und unterschiedlichen Öffentlichkeiten zu schaffen, die Wissenschaftskommunikation im Wissenschaftsbetrieb zu verankern und neue methodische Wege zu gehen.

Die Wissenschaftsjahre widmen sich interdisziplinären Zukunftsthemen und greifen dabei unterschiedliche Perspektiven auf. Sie leisten einen Beitrag für eine resiliente und nachhaltige Gesellschaft. Ziel der Wissenschaftsjahre ist es, Bürger in vielfältigen Formaten in einen Dialog mit Wissenschaft und Forschung zu bringen und die Öffentlichkeit (siehe auch Nummer 1.2 zu Zielgruppen des Wissenschaftsjahres) stärker für Wissenschaft zu interessieren. Forschung und dazugehörige Erkenntnisgewinnungsprozesse sollen nachvollziehbar und verständlich kommuniziert werden, um das Vertrauen in Wissenschaft und die Wissenschaftsmündigkeit der Bevölkerung zu steigern.

Dabei soll eine möglichst große Anzahl an Personen mit dem Wissenschaftsjahr und seinen Angeboten in Berührung kommen und aktiv daran teilnehmen. Bürgern wird dabei eine Teilhabe an Forschung ermöglicht – beobachtend oder aktiv.

Die Wissenschaftsjahre zielen auch darauf ab, die Methoden der Wissenschaftskommunikation weiterzuentwickeln und in verschiedenen Kontexten zu erproben. Ein weiteres Ziel ist die Wirkung in die Wissenschaft: Die Institutionen sollen innerhalb der Laufzeit des Wissenschaftsjahres eigene Aktivitäten entwickeln, Methoden qualitativ weiterentwickeln und diese auch über das Jahr hinaus nachhaltig in ihren Einrichtungen implementieren. Wissenschaftskommunikation findet zunehmend auch außerhalb des Wissenschaftssystems und an der Schnittstelle von Wissenschaft, Politik und (Zivil-)Gesellschaft statt. Im Rahmen der Förderrichtlinie sollen auch Institutionen der organisierten Zivilgesellschaft, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Einrichtungen der Wissensvermittlung und Vermittlungsarbeit sowie nichtstaatliche Organisationen mit Formaten und Methoden der Wissenschaftskommunikation in Berührung kommen und diese innerhalb ihrer Wirkungsbereiche initiieren und testen. Zudem soll die Vernetzung der geförderten Projekte angestoßen werden.

Im Jahr des 75. Jubiläums des Grundgesetzes widmet sich das Wissenschaftsjahr dem Thema Freiheit. Über die Förderrichtlinie im Wissenschaftsjahr 2024 – Freiheit sollen interaktive Formate der Wissenschaftskommunikation Bürgerinnen und Bürgern einen Raum bieten, um zu vielfältigen Aspekten von Freiheit in Bildung und Forschung miteinander in Dialog zu treten.

1.2 Zuwendungszweck

Zuwendungszweck dieser Förderrichtlinie ist es, Vorhaben der Wissenschaftskommunikation im Themenfeld Freiheit anzuregen, die besonders niedrigschwellige Beteiligungsangebote schaffen und von ihrer Wirkungsdimension vor allem dialogorientiert beziehungsweise partizipativ ausgerichtet sind. Dabei sollen insbesondere Projekte gefördert werden, die einen trans- und interdisziplinären Ansatz verfolgen, Forschende einbeziehen und Partner miteinander vernetzen.

Es werden Vorhaben gefördert, die einen oder mehrere der folgenden Aspekte erfüllen:

  • Die Förderprojekte sollen sich an verschiedene Zielgruppen der interessierten Öffentlichkeit richten: Jugendliche und junge Erwachsene, Kinder (ab Kindergartenalter), Studierende und Nachwuchswissenschaftler sowie Multi­plikatoren in Wissenschaft (interdisziplinäre Fachcommunity), Bildung, Zivilgesellschaft, Medien und Politik. Ein besonderer Fokus liegt auf Projekten, die Zielgruppen adressieren, die bislang nur wenig Berührungspunkte mit Wissenschaft hatten. Hier sollen spezifische und niedrigschwellige Angebote für unterrepräsentierte Zielgruppen geschaffen werden (z. B. für die Bevölkerung aus Regionen mit keinen oder wenigen wissenschaftlichen Einrichtungen oder für vom Bildungssystem wenig erreichte Personen).
  • Förderfähig sind methodisch innovative Formate der Wissenschaftskommunikation, die auf Vermittlung, Dialog oder Partizipation abzielen. Die Vorhaben sollen die Wissenschaftsmündigkeit von Bürgern (scientific literacy) fördern und die Relevanz von Wissenschaft und Forschung bei der gesellschaftlichen Zukunftsgestaltung vermitteln.
  • Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Projekten, die gemeinschaftlich von Wissenschaftseinrichtungen und Orga­nisationen aus den Bereichen Kultur, Bildung, Vermittlungsarbeit, Zivilgesellschaft oder Ähnliches entwickelt werden. Gewünscht ist, dass die Projekte auch über das Wissenschaftsjahr hinaus anschlussfähig an die (Kommunikations-)Arbeit der Förderinteressenten sind.

Die geförderten Vorhaben kommunizieren unter dem Dach des Wissenschaftsjahres. Um die Sichtbarkeit des Wissenschaftsjahres und der beteiligten Fördervorhaben zu erhöhen, treten alle im Rahmen dieser Förderrichtlinie geförderten Projekte kommunikativ einheitlich nach außen auf. Sie orientieren sich dabei am Corporate Design des Wissenschaftsjahres und kommunizieren die Dachmarke Wissenschaftsjahr in ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

1.2.1 Wissenschaftsjahr 2024 – Freiheit

2024 wird das Grundgesetz 75 Jahre alt – eine Verfassung, die den Deutschen mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung erst in West- und dann in Gesamtdeutschland Jahrzehnte in Frieden und Wohlstand gebracht hat. Zugleich blickt Deutschland auf 35 Jahre Mauerfall zurück. Zu diesem Anlass widmet sich das Wissenschaftsjahr 2024 dem Thema Freiheit und wird öffentliche Diskurse über Wert und Bedeutung von Freiheit anregen.

Aktuell erleben wir eine Zeitenwende. Angesichts multipler Krisen der Gegenwart wie dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, den chinesischen Expansionsbestrebungen, der Energiekrise sowie der Klima- und Biodiversitätskrise, der Corona-Pandemie und kulturellen und politischen Polarisierungen steht die Freiheit heute national und international unter Druck. Liberale und rechtsstaatliche Demokratien, offene Gesellschaften sind vielerorts bedroht. Viele Menschen erleben weltweit gravierende Einschränkungen ihrer persönlichen Freiheit. Frauen und Männer wie aktuell zum Bespiel im Iran riskieren für Freiheit und universale Menschenrechte ihr Leben.

Auch hierzulande ist Freiheit nicht überall eine Selbstverständlichkeit und unterliegt Bedrohungen/Anfeindungen von Gegnern der freiheitlichen Grundordnung. Politik, Wissenschaft, Bildungsinstitutionen, Zivilgesellschaft und Wirtschaft sind allesamt gefordert, wachsam zu sein und ein friedliches, freiheitliches Miteinander auch für kommende Generationen zu sichern. Zur Freiheit gehört die Verantwortung – für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft, für das Gemeinwohl, für unseren Lebensraum Erde. Gute Ideen, innovative Ansätze sind gefragt. In diesem Sinne werden mit der vorliegenden Förderrichtlinie insbesondere jene Vorhaben gefördert, die auf innovative Weise zum Denken, Forschen, Sprechen über Freiheit und Demokratie anregen.

Ziele des Wissenschaftsjahrs 2024 – Freiheit:

  • Die Öffentlichkeit dazu anregen, über den Wert, über Bedeutung und Begriff der Freiheit ins Gespräch zu kommen, über ihre Grenzen und darüber, wie sich unser Freiheitsverständnis in der aktuellen Zeitenwende in Deutschland und Europa möglicherweise verändert.
  • Der Öffentlichkeit die vielfältigen Aspekte von Freiheit in der Forschung vermitteln und Dialoge zwischen Öffentlichkeit und Wissenschaft anstoßen.
  • Verständnis dafür wecken, welchen Wert freie Forschung und Lehre haben und welchen Beitrag diese zur Sicherung einer lebenswerten, freiheitlichen Zukunft leisten.
  • Ein Verständnis dafür schaffen, wie wichtig gute Bildung für persönliche und gesellschaftliche Freiheit ist.
  • Deutlich machen, wie Freiheit im Laufe der Geschichte immer wieder neu erstritten wurde und auch in der heutigen Welt gesichert werden muss – dies impliziert auch die Frage: Wie resilient ist unsere Demokratie?
  • Ein Bewusstsein dafür schaffen, dass es weltweit verschiedene Rahmenbedingungen und unterschiedliche Definitionen von Freiheit gibt.

Das Wissenschaftsjahr organisiert sich inhaltlich in drei Themenfelder, die disziplinübergreifend und im Verbund unterschiedlicher Forschungsbereiche behandelt werden:

a) Was heißt Freiheit im Jahr 2024?

  • Freiheit und öffentlicher Diskurs: Freiheit ist ohne eine mündige, breit gebildete Bürgerschaft nicht möglich. Doch wo stehen wir in Zeiten von Social Media, Cyber-Mobbing, Fake News, ChatGPT und einem sich stark wandelnden Medienkonsum? Wie stellen wir uns Hassrede und Desinformation im digitalen Raum entgegen?
  • Freiheit und Vielfalt: Alle Menschen in unserem Land sollen ihre Talente in die Gesellschaft einbringen können. Wie können wir die Gleichstellung von Frauen und Männern weiter stärken? Wie können wir dazu beitragen, dass Vielfalt (Migrationshintergrund, sozialer Hintergrund, verschiedene Lebensentwürfe, LGBT etc.) in einer heterogenen Gesellschaft vor allem als Stärke und Chance begriffen wird?
  • Freiheit und Bildung: Bildung ist eine Voraussetzung von Freiheit. Wie können wir Chancengerechtigkeit herstellen und Aufstieg durch Bildung ermöglichen?
  • Wissenschaftsfreiheit: Wissenschaftsfreiheit ist für die Wahrheitsfindung und damit für das Bestehen demokratischer und rechtsstaatlicher Gesellschaften konstitutiv. Welche Freiheit braucht die Wissenschaft? Vor welchen Eingriffen muss sie heutzutage geschützt werden? Stehen Forschungssicherheit und Forschungsfreiheit in einem Spannungsverhältnis zueinander? Und wie wirkt eine freiheitliche Wissenschaft in die Gesellschaft zurück?

b) Freiheit künftiger Generationen

  • Planetare Grenzen der Freiheit: Müssen die persönlichen Freiheitsrechte in Zeiten des Klimawandels mit Blick auf die globalen Herausforderungen begrenzt werden oder im Gegenteil verteidigt werden? Wie erfolgt die Abwägung zwischen der Freiheit heutiger Generationen und der Freiheit künftiger?
  • Freiheit und Technologie: Was sind Schlüsseltechnologien der Zukunft, deren Weiterentwicklung eine Chance darstellt, unser Leben auch in Zukunft freiheitlich zu gestalten? Was ist die Barrierefreiheit der Zukunft?
  • Freiheit und Erinnerungskultur: Wie wach bleibt die Erinnerung an vergangene Unfreiheiten und Diktaturen in Deutschland, jetzt, wo allmählich keine Zeitzeugen des Holocaust mehr leben? Wo stehen wir 75 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes?

c) Freiheit in Europa und weltweit

  • Freiheit und die Europäische Union: Die Gewährleistung der Freiheit, wie wir sie verstehen, ist konstitutiv für die überwiegende Zahl der Staatsordnungen in Europa, Amerika und bei unseren weiteren Partnerländern. Der Schutz der freiheitlichen, demokratischen Ordnung ist Teil des Grundverständnisses und der rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union. Autoritäre Staatsordnungen treten hierzu zunehmend als Systemrivalen auf. Wie tragen der Europäische Forschungs- und Bildungsraum dazu bei, Europa als freien Kontinent zu erhalten?
  • Freiheit im Kontext von Krisen und Konflikten weltweit: Bedingt durch verschiedene Krisen weltweit ist die Freiheit vielerorts bedroht. Welche Rolle kommt der Freiheit in der Zeitenwende zu? Wie kann und sollte mit Staaten wissenschaftlich kooperiert werden, in denen es keine Freiheit und auch keine Wissenschaftsfreiheit (mehr) gibt?
  • Alternative Konzepte von Freiheit: Es existieren verschiedene Konzepte zur individuellen Freiheit, die den Menschen vor allem als Teil einer größeren Gemeinschaft sehen, z. B. Ubuntu – die „afrikanische Idee der Freiheit in Verbundenheit“. Was lässt sich daraus lernen?

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz genutzt werden.

1.3 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Über diese Förderrichtlinie gewährte Zuwendungen stellen keine staatliche Beihilfe dar.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Vorhaben, die sich mit Fragstellungen zu einem oder mehreren der oben skizzierten Themenfelder des Wissenschaftsjahres 2024 befassen. Gegenstand der Förderung sind:

  • Dialog- und Partizipationsformate
  • Informations- und Vermittlungsformate
  • edukative Vermittlungsformate
  • niedrigschwellige Beteiligungsangebote
  • interdisziplinäre und transdisziplinäre Formate
  • künstlerische und kulturelle Projekte

Insbesondere werden gefördert:

  • Niedrigschwellige Projekte, die Zielgruppen adressieren, die bislang nur wenig Berührungspunkte mit Wissenschaft hatten, z. B. für die Bevölkerung im ländlichen Raum/in einzelnen Stadtteilen bzw. Regionen oder für vom Bildungssystem wenig erreichte Personen. Die anzusprechenden Zielgruppen müssen dabei begründet und analysiert (quantitativ und qualitativ) und die gewählten Methoden auf die spezifischen Zielgruppen abgestimmt werden. Ein Schwerpunkt liegt auf Vorhaben mit lokaler Ausrichtung und Wirkung (in Kommunen/Landkreisen/Quartieren).
  • Methodisch innovative Formate, die Methoden der Wissenschaftskommunikation gemeinsam mit Akteuren aus den Bereichen Kultur, Bildung, Vermittlungsarbeit, Zivilgesellschaft weiterentwickeln.
  • Vorhaben, die gemeinschaftlich von Forschungseinrichtungen und Hochschulen mit Partnern aus anderen Bereichen (z. B. Kultur- und Bildungseinrichtungen, Einrichtungen der Wissensvermittlung, politischen Bildung oder Vermittlungsarbeit, nichtstaatliche Organisationen) umgesetzt werden.
  • Vorhaben, die über das Wissenschaftsjahr hinaus weitergeführt werden können.

Gefördert werden analoge, digitale und hybride Formate. Bei der Entwicklung von digitalen Formaten wird es begrüßt, wenn bereits während des Entwicklungsprozesses die adressierten Zielgruppen in partizipativen oder kokreativen Prozessen (analog und/oder digital) mit eingebunden werden.

Die zu fördernden Vorhaben dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben und müssen ausdrücklich für das Wissenschaftsjahr 2024 – Freiheit entwickelt worden sein.

Ziel der Vorhaben muss es sein, die Inhalte des Wissenschaftsjahres auf eine verständliche Art und Weise darzustellen und das Interesse der ausgewiesenen Zielgruppen für aktuelle Forschungsinhalte zum Thema Freiheit zu wecken.

Dabei müssen die Vorhaben einen Bezug zu Forschung zum Thema Freiheit herstellen. Dies kann über eine Kollaboration mit einer Wissenschaftseinrichtung erfolgen; möglich ist auch die gezielte Einbindung von Wissen einzelner Wissenschaftler, Zeitzeugen, Autoren oder anderen Kulturschaffenden in den Projekten.

Nicht gefördert werden können:

  • Veröffentlichungen in Fachliteratur
  • nichtöffentliche Tagungen, die sich an ein Fachpublikum richten
  • Vorhaben, die vorrangig der Außendarstellung institutioneller Antragsteller dienen
  • Werbe- und Marketingkampagnen
  • kostenpflichtige Schulungen, Workshops oder sonstige kommerzielle Formate
  • die Weiterführung bereits umgesetzter Projekte

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen mit Forschungsschwerpunkt in den oben genannten Themenfeldern, Kultur- und Bildungs­einrichtungen (z. B. Theater, Museen/Gedenkstätten) und vergleichbare Einrichtungen der Wissensvermittlung, Akademien, Volkshochschulen, nichtstaatliche Organisationen (z. B. Vereine, Verbände, Stiftungen) und Kommunen (Städte, Landkreise, Gemeinden), öffentliche Einrichtungen der Vermittlungsarbeit (z. B. Stadtteilzentren, Bibliotheken, Jugendzentren, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, außerschulische Lernorte etc.). Antragsberechtigt sind weiterhin Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem ausgewiesenen Schwerpunkt auf Wissenschafts­kommunikation, Forschung, Wissensvermittlung und/oder Bildungsarbeit, insbesondere auch Sozialunternehmen (Social Entrepreneurs). Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure in Form von Verbundprojekten ist möglich.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.

Die Förderrichtlinie richtet sich besonders an Vorhaben, die in Zusammenarbeit von Forschungseinrichtungen und Hochschulen mit Partnern aus anderen Bereichen (z. B. Kultur- und Bildungseinrichtungen, Einrichtungen der Wissensvermittlung, politischen Bildung oder Vermittlungsarbeit, nichtstaatliche Organisationen) erbracht werden.

Wenn Teile des Projekts von Dritten erbracht werden müssen (wie beispielsweise die Programmierung von digitalen Anwendungen), können diese über die Vergabe von Aufträgen (z. B. an Freiberufler) in das Projekt eingebunden werden.

Die Förderinteressierten sollten die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:

  • Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen für das geplante Vorhaben und nachweisbare Kenntnisse über die Themen des Wissenschaftsjahres 2024;
  • Sicherung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung, insbesondere Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung im Rahmen des Rechnungswesens;
  • Gewähr für eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel sowie bestimmungsgemäßer Nachweis derselben.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.2

Kleine und mittlere Unternehmen oder „KMU“ im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.3 Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß KMU-Empfehlung der Kommission im Rahmen des schriftlichen Antrags.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Förderungswürdig sind Einzel- oder Verbundvorhaben, die sich an den Zielen des Wissenschaftsjahres 2024 orientieren und die genannten Zielgruppen ansprechen. Gefördert werden können ausschließlich Projekte, die sich inhaltlich an den Themenfeldern des Wissenschaftsjahres 2024 orientieren.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO, stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten.

Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110).4

Darüber hinaus sind folgende Zuwendungsvoraussetzungen zu erfüllen:

Das BMBF verfolgt das Ziel, die Vernetzung und den Austausch der geförderten Einzel- und Verbundprojekte zu unterstützen. Zu diesem Zweck sind innerhalb der Projektlaufzeit zwei bis drei Vernetzungstreffen (analoge Treffen in unterschiedlichen Regionen Deutschlands) geplant. Die grundsätzliche Bereitschaft, sich an diesen Maßnahmen zu beteiligen und punktuell Ergebnisse und Erfahrungen in die Vernetzungstreffen einzubringen, wird vorausgesetzt.

Die Antragstellenden verpflichten sich, im Rahmen des Projekts gewonnene Daten zur Verfügung zu stellen. Dazu erhalten die Zuwendungsempfänger mit den Bewilligungsunterlagen ein Formblatt, über das Daten zu Formaten und Methoden abgefragt werden (quantitative Indikatoren, z. B. erreichte Teilnehmer/Besucherzahlen, Social Media-Kennzahlen; Medienberichterstattung etc.; qualitative Indikatoren: Analyse der Zielgruppen, Angaben zu Formen der Beteiligung/des Dialogs). Außerdem sind die Zuwendungsempfänger angehalten, für die Evaluation ihres Projekts die Tools der Impact Unit zu nutzen (www.impactunit.de).

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die bis zu 100 % gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten5 fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZV)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF.

Gefördert werden ausschließlich Ausgaben im nichtwirtschaftlichen Bereich, insbesondere bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Zuwendungsfähig sind

  • Mittel für die Vergabe von Aufträgen, wenn Teile des Vorhabens von Dritten erbracht werden müssen (beispielsweise Gestaltung von Informationsmaterial, Programmierung von Websites, Druck von Informationsmaterial etc.)
  • Sachmittel, die für das Vorhaben unmittelbar notwendig sind
  • Reisekosten
  • Personalausgaben bzw. -kosten, soweit sie nicht bereits durch Dritte aus öffentlichen Haushalten finanziert sind.

Förderfähig sind zudem Reisekosten zu den drei geplanten Vernetzungsveranstaltungen.

CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV)“ bzw. der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ als zuwendungsfähige Ausgaben bzw. Kosten anerkannt werden.

Höhe der Zuwendung

Die Vorhaben können mit einer Zuwendung von 20 000 Euro bis 70 000 Euro gefördert werden. Je nach Qualität und Umfang der Vorhaben können in Ausnahmefällen auch höhere Zuwendungen gewährt werden.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Allgemeine und Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis für Gebietskörperschaften werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis“ (BNBest-BMBF 98).

Kommunikationskonzept, Corporate Design des Wissenschaftsjahres 2024

Das im Rahmen des Projektes zu erarbeitende Kommunikationskonzept und alle mit dem Projekt verbundenen öffentlichkeitswirksamen Kommunikationsmaßnahmen (z. B. Veranstaltungen, Kongresse, Broschüren, Poster, Flyer, digitale Kommunikationsformen und Ähnliches) sind in Hinblick auf Auflagenhöhe und Gestaltung mit dem Kompetenzzentrum Wissenschaftskommunikation beim DLR Projektträger abzustimmen. Grundlage für die Erstellung aller Publikationen ist das Corporate Design des Wissenschaftsjahres 2024, das allen Zuwendungsempfängern zur Verfügung gestellt wird. Alle Publikationen sind unter Verwendung der Bildwortmarke des BMBF mit dem Zusatz „Gefördert vom“ zu erstellen. Die Zuwendungsempfänger sind angehalten, die Kommunikationskampagne des Wissenschaftsjahres 2024 zu unterstützen und zur Vernetzung mit anderen Vorhaben und einer übergreifenden Öffentlichkeitsarbeit beizutragen.

Erfolgskontrolle/Evaluation

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten wie Teilnehmerzahl oder/und Reichweite dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation von Formaten der Wissenschaftsjahre verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Für die Evaluation benennen die Vorhaben klare Indikatoren, die sich idealerweise auf die drei Ebenen Output (z. B. Publikationen, Kommunikationsmittel), Outcome (z. B. Kompetenzzuwachs, Impulse für Folgeprojekte) und Impact (Wirkung auf gesellschaftlicher Ebene) beziehen.

Für die Planung und Durchführung der Evaluation des Vorhabens ist der Zuwendungsempfänger angehalten, die Tools des BMBF-geförderten Projekts „Impact Unit – Wirkung und Evaluation in der Wissenschaftskommunikation“ zu nutzen. Diese sind zu finden unter www.impactunit.de.

Open Access-Klausel

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Vorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

Verbundvorhaben

Die Verbundpartner sollen eventuell Zwischenberichte und im Rahmen des Verwendungsnachweises den abschließenden Sachbericht gemeinsam verfassen und einreichen. Für die Erstellung und Einreichung ist der Verbundkoordinator verantwortlich.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

DLR Projektträger
Kompetenzzentrum Wissenschaftskommunikation
Sachsendamm 61
10829 Berlin

Ansprechpartner:

Frau Maria Habigsberg für fachlich-inhaltliche Fragen
Telefon: +49 30/67055-785
E-Mail: maria.habigsberg@dlr.de

Frau Carola Hänel für administrative und förderrechtliche Fragen
Telefon: +49 30/67055-782
E-Mail: carola.haenel@dlr.de

Der DLR Projektträger steht für Fragen und Auskünfte zur Verfügung.

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_ index.php?auswahl=easy_formulare abgerufen werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen: https://foerderportal.bund.de/easyonline

Es besteht die Möglichkeit, den zwingend schriftlich einzureichenden Antrag in elektronischer Form über dieses Portal einzureichen. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.

7.2 Zweistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger, Kompetenzzentrum Wissenschaftskommunikation bis spätestens 8. September 2023 zunächst Projektskizzen online über „easy-Online“ vorzulegen.

Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Bitte reichen Sie Ihre Skizze über folgenden Link online ein:

https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=WIKO&b=WISSENSCHAFTSJAHR24

Skizzeneinreichungen ohne qualifizierte elektronische Signatur müssen umgehend nach dem 6. September 2023 ausgedruckt und unterzeichnet auf dem Postweg an folgende Adresse geschickt werden, um Bestandskraft zu erlangen:

DLR Projektträger
Kompetenzzentrum Wissenschaftskommunikation
Sachsendamm 61
10829 Berlin

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Anspruch auf Förderung abgeleitet werden. Die Projektskizzen müssen ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine Finanzierungsplanung mit dem voraussichtlichen Umfang der Ausgaben bzw. Kosten beinhalten.

Die Gliederung der Projektskizze soll wie folgt aussehen:

  • Projekttitel
  • Ansprechpartner und weitere Partner im Prozess. Bei Verbundvorhaben Angaben zum Verbundkoordinator
  • Kurzzusammenfassung des Vorhabens auf maximal einer Seite
  • Ausführliche Vorhabenbeschreibung:
    • Thema und Idee: Die zu behandelnde Thematik sollte möglichst genau erläutert werden
    • Kommunikationsziele: Es soll mindestens ein klares sowie qualitativ und quantitativ messbares Kommunikationsziel (Botschaft, Reichweite, Wirkung etc.) definiert werden
    • Zielgruppendefinition: detaillierte Zielgruppenanalyse (Herleitung der Zielgruppe, Benennung von quantitativen und qualitativen Merkmalen der Zielgruppe)
    • Partnerstruktur und Vernetzung mit anderen Akteuren
    • Kommunikationsstrategie und Vermittlungsansatz: Wie sollen die Zielgruppen konkret angesprochen und erreicht werden? Welche Formate und Methoden wurden gewählt, um die avisierte Zielgruppe zu erreichen? Welche Anreize werden für eine Beteiligung am geplanten Format gesetzt?
    • Grober Finanzierungsplan (Gesamtmittelbedarf, Förderbedarf, Eigenleistungen)
    • Projekt- und Zeitplan
    • Qualitätssicherung und Ergebniskontrolle
    • Nachnutzung, Übertragbarkeit
  • Darstellung des Eigeninteresses/Eigenanteils
  • Selbstdarstellung und Organisationsstruktur

Es steht den Förderinteressenten frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorhabens von Bedeutung sind (z. B. letter of intent).

Die Förderinteressenten reichen eine begutachtungsfähige Projektskizze mit der oben genannten Gliederung im Umfang von insgesamt maximal acht DIN-A4-Seiten ein (Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,3; Ränder links und rechts: mindestens 1,5 cm).

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach den folgenden Kriterien (auf einer Skala von 1 bis 7) bewertet:

1 Thematischer Zuschnitt und Ziele des Wissenschaftsjahres

1.1 Das Projekt befasst sich mit relevanten Themenfeldern des Wissenschaftsjahres.

1.2 Das Projekt lässt sich gut in die übergeordneten Ziele einbetten (dialogorientierte Vermittlung der Relevanz und der Rolle von Wissenschaft und Forschung, Förderung der Wissenschaftsmündigkeit von Bürgerinnen und Bürgern, Weiterentwicklung von Methoden der Wissenschaftskommunikation).

2 Methodik und Zielgruppenadressierung

2.1 Die Methode der Vermittlung bzw. das gewählte Format berücksichtigt zentrale Kriterien guter Wissenschaftskommunikation (siehe Wissenschaftskommunikation in der Projektförderung FAQ [www.bmbf.de]). Der Vermittlungsansatz ist innovativ und entwickelt Methoden der Wissenschaftskommunikation gemeinsam mit Akteuren aus den Bereichen Kultur, Bildung, Vermittlungsarbeit, Zivilgesellschaft weiter.

2.2 Die Vermittlungsstrategie ist geeignet, mindestens eine der in Nummer 1.2 Zuwendungszweck genannten Zielgruppen des Wissenschaftsjahres 2024 zu erreichen. Dazu adressiert das Projekt eine oder gegebenenfalls mehrere möglichst klar definierte Zielgruppe/n, analysiert diese in der Skizze und zeigt plausibel und möglichst genau auf, wie diese erreicht und zur Teilnahme motiviert werden soll/en.

2.3 Das Konzept wurde gemeinschaftlich von Wissenschaftseinrichtungen und Organisationen aus den Bereichen Kultur, Bildung, Vermittlungsarbeit, Zivilgesellschaft entwickelt.

3 Projektskizze und Konzept

3.1 Die quantitativen und qualitativen Kommunikationsziele (Botschaft, Reichweite, Wirkung etc.) und die Wege zu ihrer Erreichung werden überzeugend dargelegt.

3.2 Die Projektplanung ist nachvollziehbar: die einzelnen Projektschritte bauen plausibel aufeinander auf und der Zeitplan ist realistisch.

3.3 Das Projekt hat noch nicht begonnen und wurde explizit für das Wissenschaftsjahr 2024 entwickelt.

4 Antragsteller

4.1 Der Antragsteller ist qualifiziert das Projekt durchzuführen und verfügt über nachgewiesene Expertise und Erfahrung in der Umsetzung demokratievermittelnder Formate und/oder der wissenschaftlichen Bearbeitung von Themen im Bereich Freiheit/Demokratiebildung und/oder im Bereich Wissenschaftskommunikation.

4.2 Der Antragsteller verfügt über nachgewiesene Kenntnisse in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beziehungsweise stellt sicher, dass entsprechende Ressourcen und/oder Personal für die Laufzeit des Projektes zur Sicherstellung der Kommunikation nach außen zur Verfügung stehen.

5 Kommunikation des Projektes

5.1 Das Projekt wird von geeigneten Kommunikationsmaßnahmen begleitet und verspricht, öffentlichkeitswirksam zu sein.

6 Ergebniskontrolle und Nachnutzung

6.1 Das Projekt sieht geeignete Maßnahmen der Ergebniskontrolle vor, die das Erreichen der formulierten Kommunikationsziele (qualitativ und quantitativ) und der Ziele des Wissenschaftsjahres überprüfen.

6.2 Das Projekt kann übertragen beziehungsweise nachgenutzt werden. Nachnutzungs- und Verwertungsmöglichkeiten sind in der Skizze enthalten und nachvollziehbar und plausibel dargestellt.

7 Finanzplanung

7.1 Der grobe Finanzierungsplan ist nachvollziehbar und die ausgewiesenen Finanzpositionen sind zur Durchführung des Projekts notwendig und der Höhe nach angemessen.

Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. In Einzelfällen behält das BMBF es sich vor, für fachliche Einschätzungen weitere externe Expertise in die Auswahl einzubeziehen. Das Auswahlergebnis wird den Förderinteressenten schriftlich mitgeteilt.

Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erforderlich ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ). Es besteht die Möglichkeit, den zwingend schriftlich einzureichenden Antrag in elektronischer Form über dieses Portal einzureichen. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.

Mit den förmlichen Förderanträgen sind unter anderem folgende die Projektskizze ergänzende Informationen vorzulegen:

  • detaillierter Finanzierungsplan des Vorhabens
  • Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung
  • detaillierter Arbeitsplan inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung und mindestens einem zeitlichen Balkenplan (alternativ Meilensteinplanung)

Eventuelle Auflagen aus der ersten Stufe sind dabei zu berücksichtigen. Genaue Anforderungen an die förmlichen Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Die eingegangenen Anträge werden nach den folgenden Kriterien erneut bewertet und geprüft:

  • Auflagen: Die Auflagen aus der ersten Stufe werden erfüllt und der zur Förderung empfohlene Finanzrahmen wird eingehalten.
  • Stringenz: Die entsprechend den Auflagen aktualisierte Vorhabenplanung ist schlüssig, das Konzept ist konsistent und fachlich validiert (Idee, Ziele, Arbeits- und Zeitplan, Finanzierungsplan).
  • Mitteleffizienz: Die beantragten Mittel sind zuwendungsfähig, notwendig und angemessen. Die Erläuterungen zum Finanzierungsplan sind nachvollziehbar.
  • Evaluation: Das Vorhaben sieht eine sinnvolle Ergebniskontrolle und Maßnahmen zur Qualitätssicherung vor.

Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Die Vorhaben müssen innerhalb der Laufzeit des Wissenschaftsjahres 2024 umgesetzt werden und können eine Laufzeit von sechs bis acht Monaten haben. Sie können frühestens am 1. April 2024 beginnen und sollten spätestens am 31. Dezember 2024 enden.

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 30. Juni 2025 gültig.

Bonn, den 27. Juni 2023

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Cordula Kleidt

1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nachfolgend auf die gleichzeitige Nennung weiblicher, männlicher und diverser Sprachformen verzichtet und nur die männliche Form verwendet. Sämtliche Nennungen gelten jedoch selbstverständlich gleichermaßen für alle Geschlechtsformen.

2 Mitteilung der EU-Kommission (2022/C 414/01) vom 28. Oktober 2022 (ABl. C 414 vom 28.10.2022, S. 1).

3 Vgl. Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleineren und mittleren Unternehmen, bekannt gegeben unter Aktenzeichen K (2003) 1422 (2003/361/EG) (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003H0361&from=DE

4 https://foerderportal.bund.de/easy/easy_ index.php?auswahl=easy_formulare , Bereich BMBF, Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.

5 Zur Definition der wirtschaftlichen Tätigkeit siehe Hinweise in Nummer 2 der Mitteilung der EU-Kommission zum Beihilfebegriff (ABl. C 262 vom 19.7.2016, S. 1) und Nummer 2 des FuEuI-Unionsrahmens.